Onlinezugangsgesetz: Stadt hinkt hinterher

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Ziel verfehlt, aber immerhin auf dem Weg: die Bemühungen der Stadt, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, reichen nicht aus. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Ratsfraktion hervor. Ratsherr Mathias Möller, der die Digitalisierung in der Stadtverwaltung bereits seit Jahren im Auge hat, kritisiert dies, erkennt aber auch die Bemühungen der Verwaltung ausdrücklich an.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres sollen alle Dienstleistungen in Kommunen digital zugänglich sein – eigentlich. Bundesweit verfehlen Kommunen dieses Ziel um Längen, leider ist auch Braunschweig darunter. Von 2.200 Leistungen des Leistungskataloges (LeiKa), die die Stadt Braunschweig zu digitalisieren hätte, waren, so Dezernent Dr. Tobias Pollmann auf Nachfrage Möllers im Ausschuss, im Dezember nur 106 digitalisiert.  „Nicht einmal fünf Prozent, das ist viel zu wenig“, bemängelt Möller – auch, wenn man mit einbeziehe, dass es noch einige Vorgänge gibt, die aus technischen oder rechtlichen Gründen (noch) nicht digitalisiert werden können.
„Dass die vollständige Umsetzung des OZG hier wie auch bundesweit aus diesem Grund nicht realistisch ist, ist verzeihlich“, sagt Mathias Möller. „Dass Braunschweig aber nicht einmal ein Zwanzigstel der Leistungen digitalisiert hat, kann niemanden zufrieden stellen.“ Aber die ersten Schritte sind gemacht – wir kommen zwar viel zu spät am Ziel an und gehen noch zu langsam, aber immerhin sind wir losgelaufen.“ Jetzt gelte es, das Tempo zu erhöhen. 
Dass auch viele Leistungen noch fehlen, bei denen keine äußeren Gründe gegen die Digitalisierung sprechen, kritisiert Möller: „Da hat die Stadtverwaltung lange zu wenig getan. Das ist spätestens jetzt offensichtlich und muss sich ändern.“ Der Wille sei aber vorhanden, glaubt der FDP-Ratsherr und kündigt weitere Nachfragen zu dem Thema in Zukunft an.